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AutorenbildKöttermann Schweiz

EKAS 1871 im Labor

Neue EKAS-Richtlinie 1871 für Laboratorien:


Ab Juli 2022 gilt eine neue Richtlinie der EKAS für Laboratorien. Die Köttermann AG hat in enger Zusammenarbeit mit der Suva die Anforderungen dieser Richtlinie genau analysiert und ihre Laborabzüge entsprechend angepasst.


Die neue Richtlinie fordert eine höhere Luftwechselrate, was sich direkt auf die erforderliche Abluftmenge im Labor auswirkt. Neu ist auch, dass mindestens 50 % der Abluft aus den unteren 10 cm über der Tischplatte abgesaugt werden müssen. Was auf den ersten Blick wie eine kleine Anpassung aussieht, erfordert in der Praxis einen erheblichen Aufwand.


Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, haben wir das Design unserer Abzüge überarbeitet. Unsere Laborabzüge für den Schweizer Markt sind nun mit einer speziellen Rückwand ausgestattet, welche die Abluft hauptsächlich im unteren Bereich absaugt. Selbstverständlich sind diese Abzüge nach EN 14175 geprüft. Bestehende Tischabzüge der Exploris-Generation können ebenfalls mit dieser neuen Rückwand nachgerüstet werden.


Für zukünftige Projekte ist es wichtig, bei der Auswahl des Laborabzugslieferanten auf die EKAS-Konformität zu achten, um teure Nachrüstungen zu vermeiden.


Die Änderungen haben bei Laborbetreibern und Planern zu Unsicherheiten geführt. Wir bieten deshalb an unserem Standort in Kemptthal eine umfassende Beratung an, damit Ihre zukünftigen Laborprojekte den neuen Anforderungen entsprechen.


Da die Suva keinen Bestandsschutz für Sicherheitseinrichtungen gewährt, müssen alle älteren Laborabzüge in der Schweiz, unabhängig vom Hersteller, an die neue Richtlinie angepasst werden. Für Ihre bestehenden Köttermann-Abzüge bieten wir einen Nachrüstsatz an, der eine einfache und kostengünstige Umrüstung ermöglicht.


Wie gehen Sie mit den Änderungen der EKAS 1871 um? Wir unterstützen Sie gerne.

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