Frequently asked questions
Antwort aus dem FAQ von EKAS:
Ja, aber es muss durch eine Gefährdungsbeurteilung sichergestellt sein, dass weder Explosions- noch Gesundheitsgefährdungen vorliegen.
Möglich ist z.B. ein Einsatz für Analysengeräte mit geringer Durchflussmenge (<1 Liter Gesamtvolumen brennbarer Lösungsmittel) oder für Arbeitsmittel, die sonst ohne Absaugung in einem Labor platziert sind. Die eingesetzten Stoffmengen sind so gering zu wählen, dass der Gesundheitsschutz und der Explosionsschutz gewährleistet sind.
Begründung Die Abzüge dürfen gefährdungsgerecht eingesetzt werden, wenn eine Gefährdungsbeurteilung für den Einsatz solcher Abzüge vorgenommen wurde und aufgezeigt wird, dass die Anforderungen bezüglich Gesundheitsschutz und Explosionsschutz eingehalten werden.
Die Einrichtung eines neuen Labors beginnt mit einer sorgfältigen Planung: Definieren Sie zunächst den Zweck des Labors sowie die technischen und personellen Anforderungen. Danach folgt die Auswahl eines geeigneten Standorts und die Planung des Raumlayouts unter Berücksichtigung von Arbeitsabläufen, Sicherheitsvorgaben und hygienischen Standards. Anschliessend wählen Sie die benötigte Laborausstattung, Geräte und IT-Systeme aus. Nach der Lieferung erfolgt der fachgerechte Aufbau, die Validierung der Geräte sowie die Einrichtung der Infrastruktur. Zum Schluss sollten alle Mitarbeitenden geschult und die Abläufe dokumentiert werden. Beachten Sie dabei stets alle relevanten Normen und gesetzlichen Vorgaben.
Nein, bei einem kleinen Laborumbau ist in der Regel kein externer Laborplaner erforderlich. Solche Projekte lassen sich meist direkt und unkompliziert mit einem erfahrenen Fachpartner oder Lieferanten realisieren. Diese verfügen über das nötige Know-how, um dich bei der Auswahl geeigneter Möbel, Geräte und bei der Umsetzung der baulichen Anpassungen zu unterstützen. So sparst du Zeit und Kosten, ohne auf fachgerechte Planung und Ausführung verzichten zu müssen.
Beim Neubau eines Labors ist eine enge Zusammenarbeit verschiedener Fachleute entscheidend, um ein sicheres und effizientes Arbeitsumfeld zu schaffen. Ihr erster Ansprechpartner sind wir – als erfahrene Experten für Laboreinrichtungen beraten wir Sie umfassend von der Planung bis zur Umsetzung.
Darüber hinaus arbeiten Sie idealerweise mit spezialisierten Laborplanern zusammen, die das Raumkonzept, die Arbeitsabläufe und Sicherheitsanforderungen optimal auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. Fachpartner und Hersteller für Labormöbel und Laborgeräte unterstützen Sie bei der Auswahl und Integration der passenden Ausstattung. Haustechnikplaner sorgen für die korrekte Installation von Lüftungs-, Elektro- und Medienanlagen. Sicherheitsberater helfen dabei, alle gesetzlichen Vorgaben sowie Normen einzuhalten und Risiken zu minimieren.
Auch die frühzeitige Einbindung von Behörden und Fachstellen ist wichtig, um Genehmigungen zu sichern und Vorschriften zu erfüllen. Durch die koordinierte Zusammenarbeit aller Beteiligten und unsere fachkundige Beratung gelingt Ihnen ein reibungsloser Laborneubau, der Ihre Anforderungen optimal erfüllt.
Beim Bau oder Umbau eines Labors müssen verschiedene gesetzliche Vorgaben und Normen eingehalten werden. Zu den wichtigsten zählen die EN 14175, welche die Anforderungen an Laborabzüge regelt, sowie die EKAS-Richtlinie 1871, die das sichere Arbeiten in Laboratorien in der Schweiz definiert. Diese Richtlinie stellt klare Anforderungen an Raumkonzepte, Lüftung, Gefahrstoffmanagement und Notfallschutz.
Besonders wichtig: Es muss zwingend mit Labormöbel-Herstellern zusammengearbeitet werden, die Abzüge konform zur aktuellen EKAS 1871 produzieren und dokumentieren können. Nur so ist sichergestellt, dass die sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllt und behördliche Abnahmen problemlos erfolgen können. Je nach Nutzung des Labors können zudem weitere Vorschriften aus dem Chemikalien-, Umwelt- oder Biosicherheitsrecht relevant sein. Eine frühzeitige Planung mit erfahrenen Fachpartnern ist deshalb entscheidend.
Antwort aus dem EKAS FAQ:
Es braucht keine zusätzliche Raumlüftung.
Die Lüftungsleistungen der Abzüge können der Raumlüftung angerechnet werden.
Begründung Eine 3-fache Raumlüftung ist nur beim Umgang mit gesundheitsgefährdenden oder brennbaren Stoffen gefordert. Der Umgang mit diesen Stoffen muss in Abzügen erfolgen. Bereits ein einziger Abzug liefert rund 400 m3/h Abluft. Auf ein Laborvolumen von 150 m3 (50 m2 x 3 m) entspricht das fast einem 3-fachen Luftwechsel. (Oft ist die Zufuhr von Zuluft schwieriger zu bewerkstelligen.)
Säure-/Laugenschränke
Unsere Säure-/Laugenschränke wurden speziell für die sichere Lagerung von ätzenden Medien wie Säuren und Laugen im Labor konzipiert. Sie bestehen aus korrosionsbeständigen Materialien (z. B. melaminharzbeschichteter Stahl oder Kunststoff) und verfügen über Kunststoffauffangwannen zum Schutz bei Leckagen. Eine klare Trennung von Säuren und Basen ist durch getrennte Lagerbereiche möglich. Für zusätzliche Sicherheit sind die Schränke belüftbar und abschliessbar.
Korrosionsbeständig
Innenliegende Auffangwannen
Optional mit Abluftanschluss
Sicherheitsschränke F90 für brennbare Flüssigkeiten
Die F90 Sicherheitsschränke sind feuerbeständige Lagerschränke für brennbare Flüssigkeiten wie Lösungsmittel oder Alkohol. Mit einem geprüften Feuerwiderstand von 90 Minuten gemäss DIN EN 14470-1 bieten sie zuverlässigen Schutz im Brandfall. Die Türen schliessen automatisch bei Hitzeeinwirkung, und integrierte Abluftanschlüsse ermöglichen eine sichere Entlüftung des Schranks. Ideal für Labore, die höchste Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen.
90 Minuten Feuerwiderstand (Typ 90)
Automatische Türschliessung bei Brand
Entlüftungssystem extern
Gasflaschenschränke G90
Unsere Gasflaschenschränke G90 gewährleisten den sicheren Umgang mit Druckgasflaschen in Laboren und technischen Einrichtungen. Sie bieten 90 Minuten Feuerwiderstand nach DIN EN 14470-2 und sind für die Lagerung von bis zu vier Gasflaschen ausgelegt. Durch integrierte Zwangsbelüftung, Ex-Schutz und spezielle Halterungen für die Flaschen wird maximale Sicherheit im täglichen Betrieb gewährleistet.
Für 1–2 Druckgasflaschen (z. B. 50 L)
90 Minuten Feuerwiderstand (G90)
Zwangsbelüftung / Ex-Schutz nach ATEX
Antwort aus dem EKAS FAQ:
Nein, es gibt grundsätzlich keinen Bestandsschutz in der Arbeitssicherheit.
Gefährdungsbeurteilungen können bisher nicht erkannte Gefährdungen feststellen. Dabei auf Bestandsschutz zu beharren, ist nicht sinnvoll bzw. gefährlich. Übergangsfristen kommen bei beanstandeten Mängeln automatisch durch die Umsetzungsfristen der Durchführungsorgane zustande. Der neue Stand der Technik gilt (juristisch) seit der Inkraftsetzung der neuen Richtlinie
In einem Labor gibt es zahlreiche technische Schnittstellen, die sorgfältig geplant und koordiniert werden müssen. Zu den wichtigsten gehören:
Elektroanschlüsse (Stark- und Schwachstrom)
Wasser- und Abwasseranschlüsse
Druckluft, Gas- und Vakuumleitungen
IT- und Netzwerkanbindungen
Lüftung und Abluftsysteme (z. B. für Abzüge gemäss EN 14175 / EKAS 1871)
Besonders wichtig ist, dass diese Schnittstellen exakt auf die Labormöblierung und Geräte abgestimmt sind. Fehlerhafte Platzierungen oder ungenaue Massangaben können zu kostspieligen Nacharbeiten führen. Deshalb sollte die Planung immer in enger Abstimmung mit dem Labormöbel-Hersteller und den Haustechnikplanern erfolgen. Eine saubere Koordination sichert die Funktionalität, Sicherheit und Effizienz des Labors.
Die Kosten für ein neues Labor variieren stark und hängen von mehreren Faktoren ab: Grösse des Labors, Art der Nutzung, Ausstattung, Sicherheitsanforderungen und bauliche Gegebenheiten. Einfache Laboreinrichtungen starten oft im unteren fünfstelligen Bereich, während spezialisierte oder hochsichere Labore schnell in den sechsstelligen Bereich gehen können. Zu den Kosten zählen Planung, Labormöbel, Geräte, Lüftungssysteme, IT-Infrastruktur sowie Montage und Schulung. Für eine genaue Kalkulation empfiehlt es sich, Angebote von Fachpartnern einzuholen und eine detaillierte Bedarfsanalyse zu erstellen.
Ein allgemeiner Richtwert für die Kosten eines neuen Labors liegt meist zwischen 1’500 und 3’000 CHF pro Quadratmeter, abhängig von Ausstattung und Sicherheitsanforderungen.
Auszug aus den EKAS Richtlinien Labor vom 7.7.2022
5.3.1 Abzüge (Kapellen)
Für den Umgang mit gesundheitsgefährdenden oder brennbaren Stoffen bzw. Proben sind Abzüge mit einer ausreichenden künstlichen Entlüftung bereitzustellen.
Die Abzüge sind so zu konstruieren, dass sie bei ihrer bestimmungsgemässen Verwendung den Anforderungen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes genügen.
Für Abzüge ist dies bei Erfüllung der Norm SN EN 14175-2 [52] und SN EN 14175-3 [53] (max. R = 0.65, d. h. für die Prüfung der Robustheit gilt eine SF6 -Konzentration ≤0.65ppm) gegeben, wobei folgende Anforderungen zusätzlich zu erfüllen sind:
bei geschlossenem Frontschieber ein 200-facher Luftwechsel pro Stunde und
bei nicht geschlossenem Frontschieber – ein 300-facher Luftwechsel pro Stunde oder –
einen Nachweis nach SN EN 14175-4 [54] oder SN EN 14175-6 [55] (max. R = 0.65, d. h. für die Prüfung der Robustheit gilt eine SF6 -Konzentration ≤ 0.65 ppm), wobei mindestens 50% der Lüftungsleistung im unteren Bereich (bis max. 10cm über der Arbeitsfläche bzw. Bodenfläche bei begehbaren Abzügen) zu erfolgen hat.
Es sind zusätzliche Massnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung einer Havarie gemäss Gefährdungsbeurteilung zu treffen, wie z. B. Verwendung von Auffangwannen. Werden grössere Mengen (Ansatzgrösse) als 5 Liter brennbarer Flüssigkeiten eingesetzt, die eine explosionsfähige Atmosphäre bilden können, so sind wirksame Zündquellen zu vermeiden bzw. explosionsgeschützte Arbeitsmittel einzusetzen. In der Abluftleitung der Abzüge dürfen keine wirksamen Zündquellen auftreten. Die Abzüge sind so zu überwachen, dass ein Ausfall oder eine ungenügende Wirksamkeit der Lüftung festgestellt wird und optisch sowie akustisch alarmiert wird. Werden Anschlüsse bzw. Entnahmestellen für Laboreinrichtungen installiert, so haben diese Anschlüsse der Norm DIN 12918 [56] zu entsprechen und sind nach SN EN 13792 [57] zu kennzeichnen. Beim Umgang mit brennbaren und gesundheitsgefährdenden Chemikalien bzw. Stoffen ist arbeitshygienisch ein 100%-Fortluftbetrieb anzustreben. Bei Rückluft ist nachzuweisen, dass keine Gesundheitsgefährdung vorliegt.
Ein Sicherheitsschrank muss mit einem 10-facher Luftwechsel betrieben werden.
Weitere Ergänzungen aus der EKAS 1871:
Gesundheitsgefährdende Stoffe und brennbare Flüssigkeiten innerhalb
des Labors ab 100 l bzw. 100 kg Gesamtmenge sind in entlüfteten Sicherheitsschränken
nach SN EN 14470-1 [63] zu lagern.
Gemäss dieser Norm wird ein mindestens 10-facher Luftwechsel pro Stunde in den Sicherheitsschränken gefordert.
Gesundheitsgefährdende Stoffe und brennbare Flüssigkeiten, die für den
ungehinderten Arbeitsablauf benötigt werden bzw. mit denen umgegangen
wird, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Druckgasflaschen mit brennbarem, gesundheitsgefährdendem Inhalt oder
mit einem Inhalt, der Luftsauerstoff verdrängen kann (erstickend wirken),
sind innerhalb des Labors in entlüfteten Sicherheitsschränken nach
SN EN 14470-2 [64] zu lagern, sofern sie nicht im Freien gelagert werden.
Gemäss dieser Norm wird ein mindestens 10-facher Luftwechsel pro Stunde
bei brennbaren oder brandfördernden Gasen und ein mindestens 120-facher
Luftwechsel pro Stunde bei giftigen Gasen in den Sicherheitsschränken
gefordert.
im Prinzip ja.
Die EKAS meint dazu unter Punkt 5.2.2
Die Abluft von Labors ist gefahrlos abzuführen.
Es sind die Vorgaben der Luftreinhalte-Verordnung [9] sowie die kantonalen
Bestimmungen und Verfahren zu berücksichtigen.
Beim Umgang mit brennbaren und gesundheitsgefährdenden Chemikalien
bzw. Stoffen ist arbeitshygienisch ein 100 %-Fortluftbetrieb anzustreben. Bei
Rückluft ist nachzuweisen, dass keine Gesundheitsgefährdung vorliegt.
Bei einem Laborabzug nach EN 14175 liegt die Verantwortung für die Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Anforderungen beim Hersteller. Diese europäische Norm stellt sicher, dass der Abzug unter realitätsnahen Bedingungen geprüft wurde und dauerhaft einen zuverlässigen Schutz bietet. Ein wesentlicher Nachteil sogenannter Umluft- oder Filterabzüge besteht darin, dass der erforderliche dreifache Luftwechsel im Laborraum nicht mitgerechnet werden kann. Dadurch kann es zu einer Anreicherung von Gefahrstoffen in der Raumluft kommen, was die Sicherheit der Mitarbeitenden gefährdet.
Hinzu kommen die deutlich höheren Wartungs- und Betriebskosten solcher Systeme. Die Filter müssen regelmässig kontrolliert und kostenintensiv ersetzt werden. Zudem dürfen sie ausschliesslich für die beim Kauf spezifizierten Lösungsmittel eingesetzt werden.
Werden solche Abzüge dennoch für den Umgang mit Säuren oder Laugen verwendet, kann dies zu einer schnellen Schädigung des Filters führen – und damit zu einem Verlust der Schutzwirkung.
Deshalb gilt: Für maximale Sicherheit, Normenkonformität und langfristige Betriebseffizienz ist ein Laborabzug nach EN 14175 die deutlich verlässlichere Wahl.